Schad­stoff­mobil

Hinweise für Schadstoffabgabe aus Haushalten

Das Schadstoffmobil bietet allen Bürgerinnen und Bürgern an ihrem Wohnort die Möglichkeit, giftigen Sonderabfall aus dem Haushalt, wie z. B. Putzmittel oder lösungsmittelhaltige (nicht ausgehärtete) Lackreste, kostenlos und umweltgerecht zu entsorgen. Diese Abfälle dürfen aufgrund ihrer Inhaltsstoffe und der damit verbundenen Gefahren für Boden und Wasser nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass keine Haushaltschemikalien in Kinderhände geraten. Das Schadstoffmobil darf nur am eigenen Wohnort und nicht in einer anderen Gemeinde genutzt werden. Stichprobenhaft können die Mitarbeiter deshalb die Personalausweise der Anlieferer kontrollieren. 

Hinweise für Schadstoffabgabe aus Gewerbebetrieben

Für schadstoffhaltige Abfälle aus Kleingewerbebetrieben gelten die gleichen Regelungen wie für Abfälle aus Privathaushaltungen, sofern sie in haushaltsüblichen Mengen anfallen und die Betriebe an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind.

Firmen und Institutionen, bei denen größere Mengen an Schadstoffen anfallen und/oder die nicht an die kommunale Müllabfuhr angeschlossen sind, müssen ihre Schadstoffe über einen privaten Entsorger auf eigene Kosten entsorgen. Informationen erhalten Sie bei der Gewerbeabfallberatung der EGST, Tel: (02574) 33998-30

Sammeltermine für das Schadstoffmobil

In der Stadt Rheine erfolgt die Sammlung an jedem 1. Samstag im Monat am Wertstoffhof der technischen Betriebe Rheine, Am Bauhof 2–16, von 9:00–12:00 Uhr. 

Wegen CORONA: bitte bringen Sie nicht nur Ihre Schadstoffe sondern auch etwas Geduld mit, halten Sie sich an die Abstands- und Hygienevorschriften und tragen Sie eine medizinische Maske.